Integration der psychotherapeutischen Versorgung in das System des Vertragsarztrechts, das neue Psychotherapeuten-Gesetz
Die Ausdehnung des Leistungsbildes durch Zusammenarbeit mit Nichtärzten -zusätzliche Gesundheitsdienstleistungen –
Ärztliche Investitionsgemeinschaften und Beteiligungsmodelle im Spannungsfald von Berufsordnung und Kassenarztrecht -„MRT-Koop“, „Rehamed“, „Genogyn“ u.ä,-